Ich arbeite mit Blauer Karte, und mein Vertrag endet. Muss ich das der Ausländerbehörde melden?
Ja. Wenn dein Job vorzeitig endet, musst du das innerhalb von 2 Wochen der Ausländerbehörde melden. Einen Jobwechsel in den ersten 12 Monaten meldest du auch. Für die Suche nach einer neuen Stelle kannst du einige Monate Zeit bekommen.
Die Meldung innerhalb von 2 Wochen ist Pflicht, egal ob du selbst kündigst oder gekündigt wirst, und nicht nur im ersten Jahr. In Berlin ist die Ausländerbehörde das LEA (Landesamt für Einwanderung).
Wechselst du in den ersten 12 Monaten den Job, melde das ebenfalls dem LEA. Das LEA kann den Wechsel 30 Tage lang prüfen und ablehnen, wenn die Bedingungen für die Blaue Karte nicht erfüllt sind. Nach dem ersten Jahr ist ein Wechsel einfacher.
Wenn der Job endet, bekommst du vielleicht einige Monate Zeit, um eine neue Stelle zu suchen. Manche sagen, dass es 3 oder 6 Monate sind.
Ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, hängt davon ab, wie lange du gearbeitet hast. Frag dazu bei der Agentur für Arbeit nach.
Hier bekommst du Hilfe
- Bundesagentur für Arbeit: Jobsuche
Offizielle Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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