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Ich möchte meine arbeitslose Schwester oder meinen arbeitslosen Bruder aus der Türkei nach Deutschland einladen. Bekommt sie oder er ein Visum?

Das ist möglich, aber für Angehörige ohne Arbeit kann ein Schengen-Visum schwerer zu bekommen sein. Eine Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde verbessert die Chancen.

Das Konsulat will sicher sein, dass der Besuch wieder zurückfährt. Für junge Angehörige ohne Arbeit kann der Antrag deshalb schwieriger sein, ein Visum ist aber möglich. Frühere Schengen-Visa im Pass können sich ebenfalls positiv auswirken.

Am bekanntesten ist der Weg über eine Bürgschaft. Dafür holst du bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung, mit der du die Kosten übernimmst. Sie ist ein offizielles Dokument und etwas anderes als ein normaler Einladungsbrief. Das Original schickst du der eingeladenen Person, die es dem Visumantrag beilegt. Infos und Termine findest du auf der Seite im Berliner Serviceportal.

Als Adresse für den Aufenthalt kannst du im Antrag deine eigene Wohnung angeben. Kopien deines Mietvertrags und deiner Aufenthaltskarte kannst du auch beilegen.

Hilfreich ist auch ein kurzer Brief, den dein Besuch dabeihat: wo er wohnt, warum er kommt und ob es ein Rückflugticket gibt. Fragt man bei der Passkontrolle danach, kann er ihn zeigen.

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