Brauche ich für die Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche ein Sperrkonto?
Normalerweise ja: Du musst zeigen, dass du deinen Lebensunterhalt sichern kannst, und dafür wird meist ein Sperrkonto verlangt. Wenn du einen Teilzeitjob hast, können auch Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen reichen.
Wenn du nach dem Abschluss in Teilzeit arbeitest, nimm deinen Arbeitsvertrag und deine Gehaltsabrechnungen mit. Mit diesen Unterlagen wurde schon auf das Sperrkonto verzichtet.
Welche Unterlagen reichen, kann vom Einzelfall abhängen. Frag vor dem Antrag bei der Ausländerbehörde nach.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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