Mein Aufenthalt hängt an meiner Ehe. Was passiert mit meinem Aufenthaltstitel bei Trennung oder Scheidung?
Hat die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens 3 Jahre rechtmäßig in Deutschland bestanden, wird der Titel nach der Trennung als eigenständiges Recht um 1 Jahr verlängert (§ 31 AufenthG). Bei besonderer Härte, etwa häuslicher Gewalt, gilt die 3-Jahres-Frist nicht. Vorher beraten lassen.
Wenn du über den Familiennachzug gekommen bist, hängt dein Aufenthaltstitel zunächst an der Ehe. Das eigenständige Aufenthaltsrecht der Ehegatten regelt § 31 AufenthG. Diese Vorschrift gilt für Personen, deren Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit hat.
Grundregel: Hat die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens 3 Jahre rechtmäßig in Deutschland bestanden, wird dein Titel nach der Trennung unabhängig von der Ehe um 1 Jahr verlängert. Das gilt auch, wenn dein Partner während des Zusammenlebens gestorben ist. Hat dein Partner eine Blaue Karte EU, können 2 Jahre in Deutschland und vorher mindestens 1 Jahr Zusammenleben in einem anderen EU-Land reichen.
Wenn die 3 Jahre noch nicht um sind: Die Frist entfällt, wenn das nötig ist, um eine besondere Härte zu vermeiden. Das Gesetz nennt vor allem: wenn dir das Festhalten an der Ehe nicht zuzumuten ist oder wenn dir eine Rückkehr ins Herkunftsland erheblich schaden würde. Als Opfer häuslicher Gewalt ist das ausdrücklich anerkannt. Auch das Wohl eines Kindes, das bei dir lebt, wird berücksichtigt.
Der Bezug von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld) steht der Verlängerung allein nicht entgegen. Bist du aber selbst verschuldet auf Leistungen angewiesen, kann die Verlängerung abgelehnt werden.
Jeder Fall ist anders. Ist dein Partner deutscher Staatsangehöriger oder hat dein Titel eine andere Grundlage, können andere Regeln gelten. Lass dich vor der Trennung oder dem Gang zur Ausländerbehörde kostenlos bei einer Migrationsberatung (MBE) oder von einer Anwältin beraten. Wenn du Gewalt erlebst, geht deine Sicherheit vor: im Notfall 110, rund um die Uhr Unterstützung auch auf Türkisch beim Hilfetelefon 116 016.
Hier bekommst du Hilfe
- Aufenthaltsgesetz § 31
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten (Gesetzestext).
- Senatsverwaltung für Frauen: Migrantinnen und häusliche Gewalt
Beratung und Schutz für Migrantinnen bei häuslicher Gewalt, auch zu aufenthaltsrechtlichen Folgen.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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