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Mein Studium endet. Wann und mit welchen Unterlagen beantrage ich die Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche?

Stell den Antrag vor oder direkt nach dem Abschluss, denn mit dem Ende des Studiums verliert der Aufenthaltstitel zum Studium seinen Zweck. Ist das Zeugnis noch nicht da, reicht meist ein Notenspiegel oder eine vorläufige Abschlussbescheinigung.

Der Aufenthaltstitel zum Studium hängt an dem Studium, für das du nach Deutschland gekommen bist. Auch wenn auf deiner Karte ein späteres Datum steht, endet sein Zweck mit dem Studium. Damit keine Lücke entsteht, beantrag die Erlaubnis zur Jobsuche vor oder direkt nach dem Abschluss. Den Online-Antrag kannst du 1-1,5 Monate vor dem Ende des Studiums starten.

Wenn du in Deutschland studiert hast, kannst du für die Jobsuche eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate bekommen. Die Frist zählt meist ab der letzten Prüfung oder der Abgabe der Abschlussarbeit.

Für den Antrag brauchst du einen Nachweis über deinen Abschluss. Ist das Zeugnis noch nicht da, akzeptieren die meisten Ausländerbehörden einen Notenspiegel oder eine vorläufige Bescheinigung vom Prüfungsbüro. Darauf sollte stehen, dass du alle Prüfungen bestanden hast und wann du voraussichtlich abschließt. Ob das reicht, hängt etwas von der Sachbearbeitung ab.

Läuft das Studium nach dem Ende des Visums noch weiter, kann es anders aussehen. Dann kann die Ausländerbehörde eine vorläufige Erlaubnis für 6 Monate geben und dich mit dem Zeugnis wieder einbestellen.

Wenn das International Office deiner Hochschule bei Visumfragen hilft, kannst du auch dort zuerst nachfragen. Probleme bei der Einreise mit gültigem Visum kurz vor dem Abschluss sind nicht bekannt, sichere Informationen dazu gibt es aber nicht.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.