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Die Vormieterin oder der Vormieter will Abstandsgeld von mir. Muss ich zahlen?

Nein, du musst nicht zahlen. Abstandsgeld (Geld, das Vormieter für die Übergabe der Wohnung verlangen) ist in Deutschland keine legale Zahlung, und das Betrugsrisiko ist hoch.

Abstandsgeld ist Geld, das Vormieterinnen, Vormieter oder Vermittler dafür verlangen, dir „die Wohnung zu überlassen“. Eine solche legale Zahlung gibt es in Deutschland nicht. Schließt du den Mietvertrag mit der Vermieterin oder dem Vermieter ab, gibt es keinen rechtlichen Grund, der Vormieterin oder dem Vormieter Geld zu geben.

Manchmal heißt es auch: „Ich habe Geld in Küche und Bad gesteckt, zahl mir das“. Ist der Preis sehr hoch, ist das ebenfalls eine Art Abstandsgeld. Auch bei Untermiete ist es verboten, mehr als die eigentliche Miete zu verlangen.

Mit Abstandsgeld wird auch betrogen. Manchmal ist die Person, die Geld will, nicht einmal die echte Mieterin oder der echte Mieter. Sie lässt dich gefälschte Papiere unterschreiben, nimmt das Geld und verschwindet. Will die Person dir nichts Schriftliches geben, ist das ein ernstes Warnzeichen.

Maklerinnen und Makler nehmen kein Abstandsgeld, sondern nur ihre gesetzliche Provision. Sagt jemand, er oder sie sei Makler, frag nach Unterlagen und Steuernummer.

Nimm direkt Kontakt mit der Vermieterin oder dem Vermieter auf, besonders wenn es eine Firma ist, und schildere die Lage. Unterschreib und verhandle nicht allein, nimm eine Vertrauensperson mit. Wenn möglich, nimm eine Wohnung, für die Abstandsgeld verlangt wird, gar nicht.

Für legale Wohnungen auf Zeit kannst du Wunderflats oder HousingAnywhere nutzen, auch wenn es etwas teurer ist. Such parallel auf ImmoScout24 (bei Bedarf mit Premium) und über deutsche Maklerbüros nach einer langfristigen Wohnung.

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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